Das gesetzliche Renteneintrittsalter für Frauen wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Für besonders langjährig Versicherte besteht die Möglichkeit, ab 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen wenn eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt wurde.
Wird die Altersrente zum 67. Lebensjahr beantragt, erhält man eine Rentenzahlung ohne Zu- oder Abschläge. Ein früherer Rentenbeginn mindert die Rente während ein späterer Rentenbeginn die Rente erhöht. Frauen können unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren in Rente gehen. Dazu müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. Die Antragstellerin muss vor 1951 geboren worden sein und für mindestens 15 Jahre eine Versicherung nachweisen können. Nach dem 40. Geburtstag muss sie zudem mehr als 120 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei einer Inanspruchnahme vor dem regulären Beginn der Altersrente wird ein prozentualer Abschlag von 18,0 berechnet.
Für Schwerbehinderte
Die Altersgrenze für Schwerbehinderte wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente kann zurzeit frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres beantragt werden. Dabei muss eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt sein sowie eine Anerkennung als Schwerbehinderter vorliegen. Der Abschlag beträgt hier 10,8 Prozent.
Vertrauenschutzregeln gibt es für folgende Altersrenten: – Regelaltersrente – langjährig Versicherte – schwerbehinderte Menschen
– für Frauen
Vertrauensschutzregelungen ermöglichen dem Versicherten einen Rentenbeginn ab 60 Jahren, wenn die Vertrauensschutzbestände erfüllt werden. Der Vertrauensschutz wird nicht automatisch erteilt, er muss bei der BfA beantragt werden. Ein früherer Rentenbeginn ist aber auch hier mit Rentenabschlägen von bis zu teilwiese 18 Prozent verbunden.
Die Höhe der Vergütung
Die Höhe der Rente wird im Grundsatz nach einer einfachen Formel berechnet, kompliziert wird es mit den einzelnen Faktoren, die bei der Berechnung zur Berücksichtigung kommen. Da sind zum einen die Entgeltpunkte, die jeder Durchschnittsverdiener für die Jahre der Berufstätigkeit und aufgrund weiterer rentenrechtlicher Zeiten erhält. Ebenfalls ein entscheidender Faktor für die Höhe der Rente ist der Nachhaltigkeitsfaktor, welcher das Einkommen des Versicherten während seiner Arbeitszeit und die Dauer der Berufstätigkeit berücksichtigt. Kindererziehungszeiten erhöhen in der Regel ebenfalls die Rente. Die Kindererziehungszeit dient zur Erfüllung sämtlicher Wartezeiten da Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt gelten.