Aktuell gilt die Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre sowohl für Männer als auch für Frauen. Jedoch bleiben die Geburtsjahrgänge bis 1951 von dieser Reform unberührt. Der Rentenbeginn mit frühestens 65 Jahren bleibt hierbei bestehen.
Für einige Personenkreise besteht dennoch die Möglichkeit bereits mit 60 Jahren die Altersrente zu beziehen. Dies gilt insbesondere für Frauen, Menschen mit einer Behinderung, Arbeitslose sowie bei Altersteilzeit. Der Rentenbeginn mit 60 ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die Rente mit 60 für Frauen
Um die Rente mit 60 Jahren antreten zu können, müssen diese vor dem 01.01.1952 geboren sein und das Mindestalter von 60 Jahren erreicht haben. Eine weitere Bedingung ist zudem die Erfüllung der Wartezeit von mindestens 15 Jahren. Des Weiteren müssen seit dem 40. Lebensjahr mindestens 10 Jahre die Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Bei Erfüllung aller Punkte kann die Rente mit 60 bezogen werden. Jedoch ist dies mit Abschlägen von jeweils 0,3 Prozent monatlich verbunden. Zum Beispiel beträgt der Rentenabzug insgesamt 18 Prozent, wenn eine 1950 geborene Frau ab dem Jahr 2010 die Altersrente beziehen möchte.
Als Arbeitsloser früher in Rente
Ebenso Gültigkeit haben die Mindestbeitragszeiten von 15 Jahren für Arbeitslose, wenn diese bereits mit 60 die Rente beziehen möchten. Auch muss ein bestimmter Zeitraum der bestehenden Arbeitslosigkeit erfüllt sein. Zudem ist auch bei Arbeitslosen das Geburtsjahr vor dem ersten Januar 1952 entscheidend. Ein früherer Rentenbeginn mit 60 bedeutet auch in diesem Fall einen Abzug von monatlich 0,3 Prozent.
Für Schwerbehinderte
Bei Menschen mit einer Schwerbehinderung ist ein Rentenbeginn mit 60 Jahren möglich, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind: – Geburtsdatum bis zum Jahr 1951 – ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent – Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren
Bei einem Rentenbezug mit 60 müssen Abschläge von etwa insgesamt 11 Prozent in Kauf genommen werden. Schwerbehinderte können nach Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente ohne jegliche Abzüge beziehen.
Aufgrund der komplexen Regelungen sollte, bei weiteren Fragen sowie der Antragstellung für die Rente mit 60, eine Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.