Frauen dürfen früher in Rente als ihre männlichen Kollegen – Allerdings nur bis zur Rentenreform.
Rentenreform bringt einige Veränderungen mit sich, so steigt das Renteneintrittsalter für die Frau mit dem Geburtsjahrgang 1940 und jünger in zeitlichen Schritten an. Alle Frauen die nach Dezember 1944 geboren wurden, sind dann an die Mindestgrenze von 65 Jahren gebunden. Ein abschlagfreier Rentenbezug ist daher nur noch fünf Jahre später als ursprünglich möglich. Frauen die früher in Rente gehen, müssen pro Monat mindestens 0,3 Prozent Abschläge in Kauf nehmen, bei fünf Jahren jedoch maximal 18 Prozent.
Früher war das Renteneintrittsalter für die Frau fünf Jahre geringer als für dem Mann. Dies hatte insbesondere damit zu tun, dass die Rentenpolitik damals die Interessen von Frauen schützen wollte. Dies wurde insbesondere damit gerechtfertigt, dass Frauen durch die Geburt und Erziehung von Kindern etliche Jahre verloren gingen, welche eigentlich für die Arbeit genutzt werden konnten. Mit der Anhebung des Rentenmindestalters von Männern, wurde der Schutz für Frauen nun auch aufgehoben.