Momentan beziehen Senioren, die ihr Leben lang in die Rentenkasse einbezahlt, dabei aber zu wenig verdient haben, den Harz-IV-Regelsatz, was sich Grundsicherung nennt. Diese wurde von der Rot-Grün-Regierung 2003 eingeführt. Zur Bundestagswahl 2009 wurden in der SPD und CDU jedoch Stimmen zur Einführung der Mindestrente laut. (Quelle: NR-Online) „Nach einem arbeitsreichen Leben darf niemand zum Bittsteller bei Vater Staat werden“, sagte damals der NRW-Sozialminister Laumann von der CDU.
Diese Pläne zur Altersunterstützung sollen nun von der Regierungskommission mit dem Namen „Vermeidung von Altersarmut“ für die Mindestrente erarbeitet werden. Dabei soll ein Konzept erstellt werden, mit dem der Altersarmut entgegen gewirkt wirkt. Ziel ist es, den bis 2025 erwarteten Anstieg an Armutsrentnern auf zehn Prozent, bzw. fast zwei Millionen, abzufedern.
Wie die Kommission vorgehen wird, bleibt abzuwarten. Spekuliert wird, dass das Konzept an die schon von 1972 bis 1991 einmal bestandene Mindestrente angelehnt wird. Diese eher großzügige Rentenform wurde durch die Rentenreform 1992, die mit dramatischen Kürzungen verbunden war und durch die finanzielle Überbelastung durch den Mauerfall ausgelöst wurde, abgelöst.
Bei der sich heute im Gespräch befindenden Mindestrente wird allerdings nicht nur die tatsächliche Effizienz sondern auch die Finanzierung in Frage gestellt.